Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen - Digitale Gesetze
Verordnung über den Sachverständigenausschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bewertung beabsichtigter Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten (WeinASachV)
Eingangsformel
§ 1 Berufung der Mitglieder
§ 2 Sitzungen des Sachverständigenausschusses
§ 3 Weitere Teilnahme an den Sitzungen
§ 4 Besondere Sachverständige
§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(2) Die §§ 83 bis 86, 89 bis 91 und 93 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend.