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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
Teil 1 Wohnungseigentum
Teil 2 Dauerwohnrecht
Teil 3 Verfahrensvorschriften
Teil 4 Ergänzende Bestimmungen
§ 2 Arten der Begründung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wohnungseigentum
Abschnitt 2: Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.