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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
Teil 1 Wohnungseigentum
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Abschnitt 5 Wohnungserbbaurecht
Teil 2 Dauerwohnrecht
Teil 3 Verfahrensvorschriften
Teil 4 Ergänzende Bestimmungen
§ 2 Arten der Begründung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wohnungseigentum
Abschnitt 2: Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.