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Gesetz über das Nationale Waffenregister (WaffRG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Abschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters
Abschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
Abschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde
Abschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 32 Verordnungsermächtigung
§ 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 34 Übergangsvorschrift
§ 34 Übergangsvorschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsvorschrift
§ 25 Absatz 3 ist ab dem 1. Dezember 2020 anzuwenden.