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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Erster Abschnitt Vollstreckung wegen Geldforderungen
Zweiter Abschnitt Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
Dritter Abschnitt Kosten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 20 Außerkrafttreten früherer Bestimmungen
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Inkrafttreten
§ 21 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 21 (weggefallen)