Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
Teil II Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Teil III Verwaltungsakt
Teil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Teil V Besondere Verfahrensarten
Teil VI Rechtsbehelfsverfahren
Teil VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
Teil VIII Schlussvorschriften
§ 30 Geheimhaltung
Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden.