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Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
§ 19 Anzeigepflicht
§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers
§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers
§ 22 Arglistige Täuschung
§ 23 Gefahrerhöhung
§ 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung
§ 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung
§ 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
§ 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
§ 29 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit
§ 30 Anzeige des Versicherungsfalles
§ 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
§ 32 Abweichende Vereinbarungen
Abschnitt 3 Prämie
Abschnitt 4 Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt 5 Vorläufige Deckung
Abschnitt 6 Laufende Versicherung
Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
Kapitel 2 Schadensversicherung
Teil 2 Einzelne Versicherungszweige
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 22 Arglistige Täuschung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeiner Teil
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Abschnitt 2: Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
§ 22 Arglistige Täuschung
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.