Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 4 Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik (VTMBAProVTFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
Abschnitt 3 Prüfungsteil „Betriebliches Management“
Abschnitt 4 Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
Abschnitt 5 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 4 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.