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§ 44a Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms - Digitale Gesetze
[object Object] (VSVgV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Vergabeverfahren
Teil 3 Unterauftragsvergabe
Teil 4 Besondere Bestimmungen
Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 44a Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms
Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind
1.
§ 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und
2.
die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.