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Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Teil 1 Allgemeine Regelungen
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
§ 5 Unverjährbarkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Regelungen
§ 5 Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.