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§ 5 Unverjährbarkeit - Digitale Gesetze
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Teil 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts
§ 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung
§ 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
§ 5 Unverjährbarkeit
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Regelungen
§ 5 Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.