§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts - Digitale Gesetze
Teil 1 Allgemeine Regelungen
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.