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Verordnung zur Ausführung des deutsch-italienischen Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VollstrAbkITAAV)
Eingangsformel
I. Entscheidungen und Vergleiche
II. Schiedssprüche
III. Inkrafttreten
Art 8
Schlußformel
Art 8 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
III.: Inkrafttreten
Art 8
Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem deutsch-italienischen Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft.