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§ 12 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (VollstrAbkBELAG)
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 12
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