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§ 2 Gebührenbemessung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIGGebV)
Eingangsformel
§ 1 Gebühren und Auslagen
§ 2 Gebührenbemessung
§ 3 Befreiung und Ermäßigung
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Gebührenbemessung
Die Gebühren bestimmen sich nach dem mit der Informationsgewährung verbundenen Personal- und Sachaufwand. Dieser beläuft sich auf 41 bis 67 Euro je aufgewendeter Stunde Arbeitszeit.