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§ 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte - Digitale Gesetze
[object Object] (VGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 1 Innenverhältnis
Abschnitt 2 Außenverhältnis
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§ 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§ 51a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
§ 51b Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
§ 52 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
§ 52a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
§ 52b Nicht verfügbare Werke
§ 52c Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
§ 52d Verordnungsermächtigung
§ 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 5: Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§ 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind auch auf verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und ihre Inhaber anzuwenden.