Erster Abschnitt Sicherstellung durch Rechtsverordnungen
Zweiter Abschnitt Sicherstellung durch Leistungen
Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren
Vierter Abschnitt Entschädigungen und Kosten
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 17 Vorsorge
Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 genannten Zwecke erforderlich sind.