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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vereinsfreiheit
§ 2 Begriff des Vereins
Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen
Dritter Abschnitt Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
Vierter Abschnitt Sondervorschriften
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: