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Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
§ 3 Erklärungspflicht
§ 4 Einleitung des Feststellungsverfahrens
§ 5 Verfahrensbeteiligte
§ 6 Bekanntgabe
§ 7 Außenprüfung
§ 8 Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei
§ 9 Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken
§ 10 (weggefallen)
Schlußformel
§ 11 Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften
§ 5 Verfahrensbeteiligte - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Verfahrensbeteiligte
Als an dem Feststellungsverfahren Beteiligte gelten neben den Beteiligten nach § 78 der Abgabenordnung auch die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen.