Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 Ausstellungsrecht
Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.