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§ 4 Titel der Karten und Lagerisse - Digitale Gesetze
Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (UnterlagenBergV)
1. Abschnitt Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen
2. Abschnitt Mitteilungen und Nachweise durch bergbauliche Unternehmer
3. Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen
§ 4 Titel der Karten und Lagerisse
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.
den Maßstab und
5.
den Anfertigungsvermerk.