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Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (UkraineAufenthÜV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
§ 3 Titeleinholung im Bundesgebiet
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2026 außer Kraft.