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§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG)
§ 1 Berechtigte
§ 2 Umfang der Unterhaltsleistung
§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung
§ 4 Beginn und beschränkte Rückwirkung der Unterhaltsleistung
§ 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 7 Übergang von Ansprüchen des Berechtigten
§ 8 Aufbringung der Mittel
§ 9 Verfahren und Zahlungsweise
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 Bericht
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung
Die Unterhaltsleistung wird bis zum Entfallen des Anspruchs auf die Unterhaltsleistung erbracht und für diese Dauer bewilligt.