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Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (UhAnerkÜbkAG)
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Gerichtsstand in Unterhaltssachen
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 13
§ 14
§ 14 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 14
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern in Kraft.