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§ 13 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (UhAnerkÜbkAG)
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Gerichtsstand in Unterhaltssachen
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 13
§ 14
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 13
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.