Abschnitt 3 Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
Abschnitt 4 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Abschnitt 5 Aufsichtsbehörden
Abschnitt 6 Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
§ 25 Übermittlungspflichten - Digitale Gesetze
§ 25 Übermittlungspflichten
Die Zulassungsbehörde übermittelt der Aufsichtsbehörde gemäß § 26 auf Anforderung die Informationen, die für deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind.