Kapitel 1 Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
Kapitel 2 Anmeldung zur Truppenverwendung
Kapitel 3 Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
Kapitel 4 Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
Kapitel 5 Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
Kapitel 6 Sonstige Bestimmungen
§ 2 Fristverlängerung - Digitale Gesetze
§ 2 Fristverlängerung
Die in der Bewilligung festgesetzte Frist, innerhalb derer die Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere übergeben werden müssen, kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag verlängert werden.