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§ 3 Auswärtige Truppendienstkammern - Digitale Gesetze
Truppendienstgerichte-Verordnung (TrDGV)
Eingangsformel
§ 1 Truppendienstgerichte
§ 2 Dienstbereiche der Truppendienstgerichte
§ 3 Auswärtige Truppendienstkammern
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Auswärtige Truppendienstkammern
Neben den Truppendienstkammern an den Sitzen der Truppendienstgerichte bestehen als auswärtige Truppendienstkammern
1.
beim Truppendienstgericht Nord
a)
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Hamburg,
b)
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Potsdam und
c)
eine Truppendienstkammer mit Sitz in Koblenz;
2.
beim Truppendienstgericht Süd
a)
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Koblenz,
b)
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Erfurt und
c)
eine Truppendienstkammer mit Sitz in Potsdam.