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[object Object] (TPG-GewV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
§ 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
§ 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
§ 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
§ 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
§ 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 10 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 16a Satz 1 und 2 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der Bundesärztekammer und weiterer Sachverständiger: