Teil 9 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Teil 10 Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge
Teil 11 Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
Teil 12 Abgaben
Teil 13 Bußgeldvorschriften
Teil 14 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde - Digitale Gesetze
§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.