Teil 9 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Teil 10 Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge
Teil 11 Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
Teil 12 Abgaben
Teil 13 Bußgeldvorschriften
Teil 14 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.