| Fische | Amphibien | Reptilien | Vögel | Nagetiere | Kaninchen | Hunde, Katzen, Frettchen und Füchse | Große Säugetiere | Primaten | |
| Überdosis eines Betäubungsmittels | +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. | +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. | + |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| +1 Das Verfahren muss in Verbindung mit einem vorherigen Sedieren der Tiere eingesetzt werden, es sei denn, dies ist unangemessen. |
| Bolzenschuss | +2 Das Verfahren darf nur bei großen Reptilien angewendet werden. | + | + |
| Kohlendioxidexposition | + | +3 Das Verfahren darf nur unter schrittweiser Befüllung des Behältnisses angewendet werden. Das Verfahren darf nicht bei Föten und Neugeborenen angewendet werden. |
| Zervikale Dislokation | +4 Das Verfahren darf nur bei Vögeln mit einem Gewicht von unter 1 kg angewendet werden. Vögel mit einem Gewicht von über 250 g müssen zuvor sediert werden. | +5 Das Verfahren darf nur bei Nagetieren mit einem Gewicht von unter 1 kg angewendet werden. Nagetiere mit einem Gewicht von über 150 g müssen zuvor sediert werden. | +6 Das Verfahren darf nur bei Kaninchen mit einem Gewicht von unter 1 kg angewendet werden. Kaninchen mit einem Gewicht von über 150 g müssen zuvor sediert werden. |
| Gehirnerschütterung/stumpfer Schlag auf den Kopf | + | + | + | +7 Das Verfahren darf nur bei Vögeln mit einem Gewicht von unter 5 kg angewendet werden. | +8 Das Verfahren darf nur bei Nagetieren mit einem Gewicht von unter 1 kg angewendet werden. | +9 Das Verfahren darf nur bei Kaninchen mit einem Gewicht von unter 5 kg angewendet werden. | +10 Das Verfahren darf nur bei Neugeborenen angewendet werden. |
| Dekapitation | +11 Das Verfahren darf nur bei Vögeln mit einem Gewicht von unter 250 g angewendet werden. | +12 Das Verfahren darf nur angewendet werden, wenn die Anwendung anderer Verfahren nicht möglich ist. |
| Elektrische Betäubung | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. | +13 Für die Anwendung des Verfahrens sind dafür geeignete Anlagen und Geräte erforderlich. |
| Inhalation von Inertgasen (Argon, Stickstoff) | + | + | +14 Das Verfahren darf nur bei Schweinen angewendet werden. |
| Pistolen- oder Gewehrschuss mit angemessenen Waffen und angemessener Munition | +15 Das Verfahren darf nur in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 3 und nur von einem erfahrenen Schützen angewendet werden. | +16 Das Verfahren darf nur in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 3 und nur von einem erfahrenen Schützen angewendet werden. Darüber hinaus darf es nur dann angewendet werden, wenn die Anwendung anderer Verfahren nicht möglich ist. | +15 Das Verfahren darf nur in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 3 und nur von einem erfahrenen Schützen angewendet werden. |