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Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
§ 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
§ 47 Unberührtheitsklausel
§ 48 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren
§ 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
Das Bundesinstitut berät die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen.