Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 16h - Digitale Gesetze
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Erster Abschnitt Grundsatz
Zweiter Abschnitt Tierhaltung
Dritter Abschnitt Töten von Tieren
Vierter Abschnitt Eingriffe an Tieren
Fünfter Abschnitt Tierversuche
Sechster Abschnitt Tierschutzbeauftragte
Siebenter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Achter Abschnitt Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
Neunter Abschnnitt Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
Zehnter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
§ 14
§ 15
§ 15a
§ 16
§ 16a
§ 16b
§ 16c
§ 16d
§ 16e
§ 16f
§ 16g
§ 16h
§ 16i
§ 16j
Elfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zehnter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes
§ 16h
Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.