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§ 43 Anwendung von Mitteln - Digitale Gesetze
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierImpfStV 2006)
Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Herstellung von Mitteln
Abschnitt 3 Zulassung von Mitteln
Abschnitt 4 Staatliche Chargenprüfung
Abschnitt 5 Kennzeichnung
Abschnitt 6 Großhandel und Einfuhr
Abschnitt 7 Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42 Abgabeverbote
§ 43 Anwendung von Mitteln
§ 44 Anwendung durch den Tierhalter
§ 45 Vorrätighalten von Mitteln
§ 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 43 Anwendung von Mitteln
Mittel dürfen an Tieren nur von Tierärzten angewendet werden.