Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Dritter Abschnitt Anwendung von Blutprodukten
Vierter Abschnitt Rückverfolgung
Fünfter Abschnitt Meldewesen
Sechster Abschnitt Sachverständige
Siebter Abschnitt Pflichten der Behörden
Achter Abschnitt Sondervorschriften
Neunter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Zehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
Zwölfter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften - Digitale Gesetze
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
§ 21 Absatz 1a und § 21a Absatz 1 bis 5 sind ab dem 1. August 2019 anzuwenden.