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Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik (TeleGebV)
Eingangsformel
§ 1 Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Höhe der Gebühr
§ 4 Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
§ 5 Gebühren in besonderen Fällen
§ 6 Auslagen
§ 7 Anwendung des Bundesgebührengesetzes
§ 8 Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 9 Inkrafttreten
§ 9 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.