Abschnitt 2 Tierarzneimittel im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6
Abschnitt 3 Anforderungen an Tierarzneimittel außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und an veterinärmedizintechnische Produkte
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Information der Öffentlichkeit, Verbote
Unterabschnitt 2 Kategorisierung
Unterabschnitt 3 Abgabe, Bezug und Anwendung von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
Unterabschnitt 4 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise
Unterabschnitt 5 Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung
Unterabschnitt 6 Sicherung und Kontrolle der Qualität
§ 63 Arzneibuch und amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren - Digitale Gesetze
§ 63 Arzneibuch und amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Hinsichtlich der Regelungen zum Arzneibuch und der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren gelten die §§ 55 und 55a des Arzneimittelgesetzes entsprechend.