| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | |||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen |
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen |
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern |
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben |
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen |
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen |
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen |
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern |
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern |
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern |
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen |
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden |
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten |
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen |
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen |
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln |
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden |
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln |
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen |
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen |
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen |
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen |
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen |
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben |
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten |
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten |
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten |
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen |
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden |
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden |
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten |
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen |
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren |
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden |
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden |
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern |
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden |
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden |
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern |
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen |
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten |
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen |
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen |
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen |
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten |
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung |
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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| 1 | Versicherter Personenkreis (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 1) | a) | Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Satzung als Voraussetzung für die Beitragspflicht des Unternehmers und die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers feststellen |
| b) | Versicherungsfreiheit und die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen |
| 2 | Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 2) | a) | den zuständigen Unfallversicherungsträger bestimmen |
| b) | Auswirkungen auf die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Änderungen des Unternehmers und des Unternehmens feststellen |
| 3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 3) | a) | die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern |
| b) | Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen sowie Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen |
| c) | Beitreibung von rückständigen Beiträgen einleiten |
| 4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 4) | a) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken |
| b) | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen |
| c) | Anspruch auf Heilbehandlung feststellen |
| d) | Anspruch auf Pflege, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation und ergänzende Leistungen feststellen |
| e) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation bewirken |
| f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen |
| g) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende und Ausschluß von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten |
| h) | Abfindung von Renten feststellen |
| i) | Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern sowie mit Leistungserbringern anwenden |
| k) | bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmern und Betriebsangehörigen mitwirken |