Zweiter Teil Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
Dritter Teil Wirkungen der Errichtung eines Fonds in einem anderen Vertragsstaat
§ 49 Kosten - Digitale Gesetze
§ 49 Kosten
Die nach § 32 Abs. 3 der Haftungssumme endgültig zur Last fallenden Kosten sind auch dann mit Vorrang vor den festgestellten Ansprüchen zu berichtigen, wenn aus der Haftungssumme Teilsummen nach § 46 Abs. 2 gebildet werden.