Abschnitt 1 Berechnung und Bestimmung der vorbehaltenen Stellen
Abschnitt 2 Vormerkstellen
Abschnitt 3 Bewerbung
Abschnitt 4 Zuweisung und Einstellung
Abschnitt 5 Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
§ 7 Zuweisungsvorschlag - Digitale Gesetze
§ 7 Zuweisungsvorschlag
Kommt ein Bewerber für die angestrebte Verwendung in Betracht, so schlägt ihn die Vormerkstelle der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor, sofern vorbehaltene Stellen zur Verfügung stehen.