Dritter Titel Unterbringung und Ernährung des Gefangenen
Vierter Titel Besuche, Schriftwechsel sowie Urlaub, Ausgang und Ausführung aus besonderem Anlaß
Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
Sechster Titel Religionsausübung
Siebter Titel Gesundheitsfürsorge
Achter Titel Freizeit
Neunter Titel Soziale Hilfe
Zehnter Titel Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Elfter Titel Sicherheit und Ordnung
Zwölfter Titel Unmittelbarer Zwang
Dreizehnter Titel Disziplinarmaßnahmen
Vierzehnter Titel Rechtsbehelfe und gerichtliches Verfahren
Fünfzehnter Titel Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
Sechzehnter Titel Sozialtherapeutische Anstalten
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
§ 12 Ausführung aus besonderen Gründen
Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.