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§ 103 Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (StRSaarEG)
Erster Teil Allgemeine Grundsätze Allgemeines Abgabenrecht
Zweiter Teil (weggefallen)
Dritter Teil (weggefallen)
Vierter Teil Besitz- und Verkehrsteuern
Fünfter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Besitz- und Verkehrsteuern
Zwölfter Abschnitt: Grundsteuer
§ 103 Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes
Im Saarland finden keine Anwendung
1.
die Vorschriften des § 33 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 des Grundsteuergesetzes und
2.
die Vorschriften der §§ 58 bis 60 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung.