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Strafprozeßordnung (StPO)
Inhaltsübersicht
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
§ 95 Herausgabepflicht
§ 95a Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot
§ 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke
§ 97 Beschlagnahmeverbot
§ 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
§ 98a Rasterfahndung
§ 98b Verfahren bei der Rasterfahndung
§ 98c Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
§ 99 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
§ 100 Verfahren bei der Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
§ 100a Telekommunikationsüberwachung
§ 100b Online-Durchsuchung
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
§ 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte
§ 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
§ 100j Bestandsdatenauskunft
§ 100k Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten
§ 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
§ 103 Durchsuchung bei anderen Personen
§ 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung
§ 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
§ 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
§ 110a Verdeckter Ermittler
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
§ 110d Besonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches
§ 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
§ 111c Vollziehung der Beschlagnahme
§ 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen
§ 111e Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung
§ 111f Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111g Aufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111h Wirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111i Insolvenzverfahren
§ 111j Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
§ 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
§ 111l Mitteilungen
§ 111m Verwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände
§ 111n Herausgabe beweglicher Sachen
§ 111o Verfahren bei der Herausgabe
§ 111p Notveräußerung
§ 111q Beschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
Achter Abschnitt: Ermittlungsmaßnahmen
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen.