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§ 8 Zeit der Tat - Digitale Gesetze
Strafgesetzbuch (StGB)
Inhaltsübersicht
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt Das Strafgesetz
Erster Titel Geltungsbereich
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
§ 2 Zeitliche Geltung
§ 3 Geltung für Inlandstaten
§ 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
§ 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
§ 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
§ 8 Zeit der Tat
§ 9 Ort der Tat
§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Zweiter Titel Sprachgebrauch
Zweiter Abschnitt Die Tat
Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat
Vierter Abschnitt Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
Fünfter Abschnitt Verjährung
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
Erster Titel: Geltungsbereich
§ 8 Zeit der Tat
Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.