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Strafgesetzbuch (StGB)
Inhaltsübersicht
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
Erster Titel: Geltungsbereich
§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.