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Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG)
§ 1 Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte
§ 2 Aufgaben der Stiftung
§ 3 Finanzierung der Stiftung
§ 4 Stiftungsorgane
§ 5 Stiftungsrat
§ 6 Stiftungsvorstand
§ 7 Ausschuss zur Entscheidung über Anträge auf Unterstützungsleistungen
§ 8 Widerspruchsausschuss
§ 9 Aufsicht über die Stiftung; Berichtspflicht
§ 10 Aufhebung der Stiftung
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 4 Stiftungsorgane - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat und
2.
der Stiftungsvorstand.
(2) Die Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.