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§ 10 Aufhebung der Stiftung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG)
§ 1 Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte
§ 2 Aufgaben der Stiftung
§ 3 Finanzierung der Stiftung
§ 4 Stiftungsorgane
§ 5 Stiftungsrat
§ 6 Stiftungsvorstand
§ 7 Ausschuss zur Entscheidung über Anträge auf Unterstützungsleistungen
§ 8 Widerspruchsausschuss
§ 9 Aufsicht über die Stiftung; Berichtspflicht
§ 10 Aufhebung der Stiftung
§ 11 Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Aufhebung der Stiftung
Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.