Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Sechster Abschnitt Vergütung für die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtlichen und anderen Verfahren
Siebenter Abschnitt Übergangsvorschrift
Eingangsformel
Auf Grund des § 64 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735) wird nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: