An den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten geändert, aufgehoben oder neu begründet1)
Zutreffendes angeben.
:
1. Aufhebung, Änderung2)
Diese Tabelle ist nur für die Aufhebung oder Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.
:
lfd. Nr. des alten Bestandes
Flur
Flurstück
beschränkte dingliche Rechte
Baulasten
2. Begründung3)
Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.