Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Anlage 8 [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über das Führen von Sportbooten (SpFV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen
§ 4 Fahrerlaubnis für die Seeschifffahrtsstraßen
§ 5 Besondere Regelungen
§ 6 Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
§ 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 8 Prüfung
§ 9 Prüfungsausschüsse
§ 10 Voraussetzungen für die Bestellung der Prüfer; Entlassung der Prüfer
§ 11 Ersatzausfertigung
§ 12 Pflichten des Schiffseigentümers und des Schiffsführers
§ 13 Entziehung der Fahrerlaubnis oder des Befähigungsnachweises
§ 14 Ruhen der Fahrerlaubnis
§ 15 Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 16 Zuständige Stellen
§ 17 Datenverarbeitung
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Muster für den amtlichen Sportbootführerschein
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 Nummer 4 und § 10 Absatz 1 Satz 2) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
Anhang 1 zu Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 Nummer 4) Muster des ärztlichen Nachweises über das Ergebnis zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin in der Sportbootschifffahrt
Anhang 2 zu Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2) Muster des ärztlichen Nachweises über das Ergebnis zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin um die Funktion als Prüfer/Prüferin in der Sportbootschifffahrt
Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Anlage 4 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Praktische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Anlage 5 (zu § 8 Absatz 5) Ausstattung und Besatzung des Prüfungsboots
Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Nummer 2) Voraussetzungen für eine Bestellung als Prüfer
Anlage 7 (zu § 10 Absatz 3 Satz 3) Belehrung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 3
Anhang 1 (zu Anlage 7) Niederschrift
Anlage 8 (zu § 5 Absatz 2) Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist
Anlage 9 (zu § 8 Absatz 8 Satz 2) Vorläufiger Sportbootführerschein
Inhaltsverzeichnis
Anlage 8 (zu § 5 Absatz 2)
Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1038)
Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20
einschließlich:
Nieder Neuendorfer See
Spandauer Havel
mit:
Tegeler See
Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40
einschließlich:
Pichelsdorfer Havel
mit:
Großem Wannsee
Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10)
einschließlich:
Untere Spree
Berliner Spree
Treptower Spree
mit:
Ruhlebener Altarm
Rummelsburger See
Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großem und Kleinem Müggelsee sowie „Die Bänke“
Langer See
Großer Krampe
Seddinsee
Griebnitzsee
Kleinmachnower See
Stölpchensee
Pohlesee
Kleiner Wannsee