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§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Digitale Gesetze
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Abschnitt 3 Rechtsschutz
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Ergänzende Vorschriften
§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 6 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes findet im Rahmen dieses Gesetzes Anwendung.